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Aktuell

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1. )
Carsten Momsen: Banken und Wertpapierstrafrecht, 843 ff. in: Rotsch (Hrsg.), Criminal Compliance,  Baden-Baden 2015.
„“(…) Fazit: Nach eigenen Angaben ist das Handbuch für Syndici, Juristen und Compliance-Beauftragte in Unternehmen, für strafrechtlich orientierte Rechtsanwälte oder für Juristen in Wirtschaftsverbänden, in Handwerks-, Industrie- und Handelskammern und für Rechtswissenschaftler gedacht. Dies kann definitiv bestätigt werden. Das Buch ist kein Werk für wirkliche Anfänger, sondern geht sehr stark in die Tiefe. Teilweise wirkt das Handbuch, vor allem bei den verschiedenen Delikten eher wie ein Kommentar als ein wirkliches Handbuch. Doch machen Tipps und Tricks das Buch dennoch zu einem sehr guten Werk, dass ich nur absolut empfehlen kann.“
Christina Worm in: AdVoice 04/2013, zur 1. Auflage

2

2. )
Armin v. Döllen und Carsten Momsen: Im falschen Film – zur beschränkten inhaltlichen Dokumentation des Strafprozesses, Freispruch 2014, 3 ff.

3.)
Bernhard Docke und Carsten Momsen: EU-Auslieferungsabkommen mit den USA , in Ambos/König/Rackow: Rechtshilferecht in Strafsachen, 2014, S. 374-380.
Bernhard Docke und Carsten Momsen: EU-Rechtshilfeabkommen mit den USA, in Ambos/König/Rackow: Rechtshilferecht in Strafsachen, 2014, S. 868-887.
Die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen: Strafverfolgung über Ländergrenzen hinweg, Inhaftierungen im Ausland, Auslieferungsgesuche (Europäischer Haftbefehl), europäische Ermittlungsverfahren durch OLAF, Eurojust oder Europol. Die Regelungen sind komplex, berühren fremde Rechtsordnungen und sind in unterschiedlichsten Regelungswerken unübersichtlich geregelt.

4.)
Carsten Momsen: Banken und Wertpapierstrafrecht, 843 ff. in: Rotsch (Hrsg.), Criminal Compliance,  Baden-Baden 2015.
Carsten Momsen: Interne Ermittlungen aus strafrechtswissenschaftlicher Sicht, 1234 ff. in: Rotsch (Hrsg.), Criminal Compliance,  Baden-Baden 2015.
Carsten Momsen und Douglas M. Tween: Criminal Compliance in den USA, 1027 ff. in: Rotsch (Hrsg.), Criminal Compliance,  Baden-Baden 2015.

Criminal Compliance 
entwickelt sich immer mehr zu einem eigenständigen Rechtsgebiet: Unternehmen bauen ihre Compliance-Abteilungen aus, Rechtsanwälte beraten bei der Abfassung von Unternehmensrichtlinien, Staatsanwälte fragen nach der Verwertbarkeit von Ermittlungsergebnissen, Gerichte prüfen die Berücksichtigung von Compliance-Maßnahmen bei der Strafbemessung.

5.)
Bernhard Docke, EGMR schränkt anwaltliche Kommunikation mit inhaftiertem Mandanten ein, BRAK-Mitteilungen 5/14, S.245f

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