

Aktuelles: Familienrecht |
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„Geheimes Sparbuch“ Fallbeispiel Sabine W., 65 Jahre alt: Sie kann es kaum fassen, dass ihre Rente um monatlich 150 Euro steigt. Bei der Scheidung vor 20 Jahren war die Betriebsrente ihres Mannes mit der gesetzlichen Rente zusammen ausgeglichen worden. Sie hatte kaum etwas davon bekommen. Ihre Anwältin hatte ihr erklärt: Die Betriebsrente sei umgerechnet worden, weil sie sonst mit der gesetzlichen Rente nicht verglichen werden konnte. Tatsächlich sind bis zur Reform des Versorgungsausgleichs im Jahre 2009 betriebliche Zusatzversorgungen privater und auch öffentlicher Arbeitgeber nahezu stets „dynamisiert“, also für die Durchführung des Versorgungsausgleiches umgerechnet worden. Dies ließ den realen Wert des auszugleichenden Anteils der Betriebsrente regelmäßig zusammenschmelzen. Nur dieser geringe Wert wurde dann ausgeglichen. Hierin lag eine Ungerechtigkeit, die man hingenommen hat. Mit der Reform des Versorgungsausgleiches wurde ein Weg geschaffen, viele dieser alten Entscheidungen zu revidieren. Ein Antrag auf Abänderung des Versorgungsausgleiches kann dazu führen, dass die Rente um beachtliche Monatsbeträge steigt – lebenslang! Häufig führt die Erhöhung der Rente beim Ausgleichsberechtigten nicht einmal dazu, dass die Kürzung beim früheren Ehegatten sich erhöht. Der Ausgleich der alten Ungerechtigkeiten vollzieht sich nämlich oft nur in der Sphäre des Versorgungsträgers. Aber Achtung: Ein solcher Antrag hat Tücken! Er bringt nicht nur die Neuberechnung des einen Anrechts; der Versorgungsausgleich wird insgesamt nach dem heute geltenden Recht neu durchgeführt. Das kann auch nachteilige Folgen haben. Man muss also zunächst durch einen Rechtsanwalt oder Rentenberater die Lage prüfen lassen. In tausenden von Fällen ruhen hier im Verborgenen „geheime Sparbücher“, kleine Schätze, die darauf warten, gehoben zu werden. Thomas Piegeler, Fachanwalt für Familienrecht
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