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Rechtsgebiet

 

Ausländerrecht

Als Einwanderungsland verfügt die Bundesrepublik Deutschland über einen hohen Anteil an ausländischen Mitbürgern, deren Rechte im Aufenthaltsgesetz, im Staatsangehörigkeitsgesetz und einer Vielzahl von Nebengesetzen geregelt sind. Unsere Kanzlei verfügt über eine lange Tradition in der Betreuung und Vertretung ausländischer Mitbürger in Fragen des Aufenthaltes, der Arbeitserlaubnis, der Familienzusammenführung und der Einbürgerung.

 

Ansprechpartner

 

Rechtsanwalt und Notar

Volkert Ohm