

RechtsgebietFamilienrecht und Erbrecht |
||
|
Die Erfahrung, dass im Familienrecht ein durchgestrittener Konflikt am Ende häufig zerbrochene Verhältnisse und Verlierer auf beiden Seiten produziert, bildet eine Grundlage unserer Tätigkeit. Neben der bestmöglichen Durchsetzung der Interessen unserer Mandantinnen und Mandanten sind wir stets darum bemüht, auch solche Zielvorstellungen in unsere Beratung und Vertretung einzubeziehen, die die künftige Entwicklung von Lebensperspektiven nach einer familiären Bruchsituation angehen. Auf der gleichen Erkenntnis basiert unsere Tätigkeit in der Familienmediation. Dies bedeutet die gemeinschaftliche Erarbeitung von Problemlösungen Im Interesse aller von einer Familienkrise Betroffenen. Neben der außergerichtlichen und prozessualen Vertretung in familienrechtlichen Auseinandersetzungen macht die Beratung zu Ehe- und Partnerverträgen und deren Ausarbeitung einen großen Teil unserer Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet aus. Auf dem Gebiet des Erbrechtes beraten und vertreten wir umfassend. Unsere Tätigkeit umschließt die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen Erbsachen und hiermit zusammenhängenden Angelegenheiten, wie etwa der Geltendmachung von Pflichtteilsrechten. Bei der Beratung zu letztwilligen Verfügungen sowie vorsorgenden Maßnahmen der Vermögensnachfolge unter Lebenden und deren Ausarbeitungen stehen wir Ihnen als anwaltliche Berater und Vertreter ebenso wie als Notare zur Verfügung.
|
|
|